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Botendienst

Ab 1. Januar 2004 ist die Zustellung von Arzneimitteln durch Boten der Apotheke im Einzelfall zulässig. Sie können sich also Arzneimittel von der Apotheke an die Haustüre bzw. ans Krankenbett liefern lassen. Dabei ist die Apotheke verpflichtet Sorge zu tragen, dass die Arzneimittel den Empfänger in zuverlässiger Weise erreichen.

Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke steht Ihnen ¿ soweit erforderlich ¿ zur Verfügung, auch mittels Einrichtungen der Telekommunikation. Die Möglichkeiten und Zeiten für eine Beratung teilt Ihnen der Bote gerne mit.

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